Eine offene und transparente Kommunikation ist unser Anliegen.

Pflichten der aktiven Versicherten

    Die aktiven Versicherten (NCR-Mitarbeiter) haben der Vorsorgeeinrichtung folgende Ereignisse zu melden:
  • Adressänderung
  • Heirat, Eingehen eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Scheidung, Aufhebung eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Tod Ehegatte und Lebenspartner
  • Änderung und Widerruf von Begünstigungen
  • Geburt eines Kindes

 Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

 

Pflichten der Rentner

Die Rentner, ihre Angehörigen oder eine beauftragte Person haben der Vorsorgeeinrichtung folgende Ereignisse zu melden:

  • Änderung der Bankverbindung für Rentenzahlungen
  • Adressänderung
  • Heirat, Eingehen eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Scheidung, Aufhebung eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Tod eines Rentenbezügers (Alters- und Ehegattenrente)
  • Tod des Ehegatten und Lebenspartners
  • Bei neuer Ehegattenrente: Nachweis Zivilstand
  • Änderung des Invaliditätsgrades
  • Änderung bei Ansprüchen auf Kinderrenten

 Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.