Pflichten der aktiven Versicherten
- Die aktiven Versicherten (NCR-Mitarbeiter) haben der Vorsorgeeinrichtung folgende Ereignisse zu melden:
- Adressänderung
- Heirat, Eingehen eingetragene Lebenspartnerschaft
- Scheidung, Aufhebung eingetragene Lebenspartnerschaft
- Tod Ehegatte und Lebenspartner
- Änderung und Widerruf von Begünstigungen
- Geburt eines Kindes
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Pflichten der Rentner
Die Rentner, ihre Angehörigen oder eine beauftragte Person haben der Vorsorgeeinrichtung folgende Ereignisse zu melden:
- Änderung der Bankverbindung für Rentenzahlungen
- Adressänderung
- Heirat, Eingehen eingetragene Lebenspartnerschaft
- Scheidung, Aufhebung eingetragene Lebenspartnerschaft
- Tod eines Rentenbezügers (Alters- und Ehegattenrente)
- Tod des Ehegatten und Lebenspartners
- Bei neuer Ehegattenrente: Nachweis Zivilstand
- Änderung des Invaliditätsgrades
- Änderung bei Ansprüchen auf Kinderrenten
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.