Pflichten der aktiven Versicherten
Die aktiven Versicherten haben der Vorsorgeeinrichtung folgende Ereignisse zu melden:
- Adressänderungen
- Verheiratung, Wiederverheiratung
- Widerruf von Begünstigungen
- Geburt eines Kindes
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend
Pflichten der Rentner
Die Rentner, ihre Angehörigen oder eine beauftragte Person haben der Vorsorgeeinrichtung folgende Ereignisse zu melden:
- Adressänderungen
- Änderung der Bankverbindung für Rentenzahlungen
- Verheiratung, Wiederverheiratung
- Tod eines Rentenbezügers
- Änderung des Invaliditätsgrades
- Änderung bei Ansprüchen auf Kinderrenten
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend